Die gesellschaftliche Stiftung „Wiedergeburt“ hat den Status des Fördermittelgebers erhalten

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Gemäß Anhang Nr. 187 vom 11. April 2019 zum Beschluss der Regierung der Republik Kasachstan vom 9. April 2018 wurde die gesellschaftliche Stiftung „Kasachstanische Vereinigung der Deutschen „Wiedergeburt“ in das Verzeichnis internationaler und staatlicher Organisationen, ausländischer und kasachstanischer nichtstaatlicher öffentlicher Organisationen und Stiftungen, welche Fördermittel bereitstellen, aufgenommen. Die Aktivitäten der gesellschaftlichen Stiftung erstrecken sich auf soziale, kulturelle, bildende und wohltätige Bereiche. Die Arbeit der gesellschaftlichen Stiftung „Wiedergeburt“ ist nicht auf die Erwirtschaftung von Gewinnen ausgerichtet. Für diese Art der Tätigkeiten sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit für Steuervergünstigungen vor. Die Begriffe „Fördermittel“ und „Fördermittelgeber“ ist in Kasachstan ausschließlich für diese Ziele definiert. Damit der Empfänger auf sie Anspruch erheben kann, muss die Organisation, die die „Fördermittel“ vergibt, d. h. der „Fördermittelgeber“ eine Reihe von Bedingungen erfüllen und verbindlich in das durch den Erlass der Regierung der Republik Kasachstans definierte Verzeichnis eingetragen werden. Die Organisationen, die Fördermittel freisetzen, jedoch nicht in dem entsprechenden Verzeichnis eingetragen sind, erhalten keine Steuervergünstigungen. Auf diese Weise erleichtert der erlangte Status des Fördermittelgebers die Arbeit der regionalen öffentlichen Organisationen, die im Programm zur Unterstützung der deutschen Ethnie auf dem Gebiet Kasachstans bestehen. Die gesellschaftliche Stiftung hat sich an das Finanzministerium mit der Bitte gewendet, das Verfahren zum Einsatz des entsprechenden Erlasses im Hinblick auf die Funktionsweise der Steuervergünstigungen der Stiftung und der regionalen Gesellschaften bei der Umsetzung der Projektarbeit zu erläutern.

Übersetzung: Philipp Dippl

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